„Seit kurzem“ besteht die Möglichkeit, bald auch die Verpflichtung, das E-rezept zu nutzen. Das bedeutet, dass Sie als Kassenpatient nicht mehr einen Rezeptausdruck bekommen, sondern mit Ihrer Krankenkassenkarte, nachdem das von Ihnen bei uns angeforderte Rezept von uns erstellt wurde, die Medikamente direkt in der Apotheke abholen können.