Schröpftherapie

Was ist Schröpfen? Wie geht das? Tut das weh? Wann kann ich es nutzen? Wird das von meiner Krankenkasse bezahlt?

Das Schröpfen stellt eine Stimulationstechnik dar, die häufig in Verbindung mit Akupunktur genutzt werden kann, jedoch auch für sich allein oft eine bemerkenswert effektive Wirkung erzielen kann. Hierbei wird ein Unterdruck in einem Hohlkörper erzeugt, der auf die Haut aufgesetzt wird. Bei uns in der Praxis verwenden wir ausschließlich Glasschröpfköpfe mit unterschiedlichen Volumina und Öffnungsdurchmessern; ursprünglich wurden hierfür verschiedenste Materialien -vom Bambus im alten China bis zu Tierhörnern in Afrika- genutzt.
Auch wenn immer wieder zwei Arten des Schröpfens beschrieben und auch durchgeführt werden, so verzichten wir bei und in de Praxis auf die blutig Schröpfmethode und nutzen ausschließlich die unblutige Version.
Eine Sonderform des unblutigen Schröpfens, die wir ebenfalls anbieten, ist die Schröpfmassage, bei der die Haut zunächst mit einer öligen Grundlage bedeckt wird und der Schröpfkopf anschließend über die zu behandelnden Areale geführt wird.

Das Schröpfen gehört -naturheilkundlich betrachtet- zu den ausleitenden Therapieformen. Durch die Sogwirkung kommt es zu einem Austritt von Blut und Gewebeflüssigkeit in das Unterhautgewebe was die Durchblutung aktiviert und den Abtransport von Stoffwechselprodukten steigert.

Unblutiges Schröpfen tut nicht weh.
Durch den Unterdruck kann es zu einem Gefühl wie bei einer starken Massage kommen, eindrucksvoll jedoch bei einem gesunden Menschen, der keine Blutverdünnunsmedikamente wie Marcumar oder eines der neuen oralen Antikoagulantien (NOAK) zu sich nimmt, ohne negative Folgen. Es wird sich allerdings aufgrund der Hautreizung oft eine Hautveränderung, ähnlich den umgangssprachlichen „Knutschflecken“ entwickeln, welche durchaus für ein paar Tage sichtbar bleiben kann.

Die Schröpftherapie eignet sich aus den oben aufgeführten Gründen sehr gut bei muskulären Verspannungen, zur Aktivierung des Immunsystems und bei Erkältungskrankheiten. Ob es als Therapieform für Sie bei Ihren aktuellen Beschwerden sinnvoll ist muss individuell im Gespräch mit einem der Ärzte geklärt werden!

Dieses Verfahren wird leider nicht von den Krankenkassen erstattet. Die Kosten ergeben sich wie bei allen IGel-Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).