„Seit kurzem“ besteht die Möglichkeit, bald auch die Verpflichtung, das E-rezept zu nutzen. Das bedeutet, dass Sie als Kassenpatient nicht mehr einen Rezeptausdruck bekommen, sondern mit Ihrer Krankenkassenkarte, nachdem das von Ihnen bei uns angeforderte Rezept von uns erstellt wurde, die Medikamente direkt in der Apotheke abholen können.
Sie müssen zuvor -z.B. am Anfang des Quartals- die Krankenkassenkarte eingelesen haben. Dann melden Sie sich für die Rezepte per Telefon oder Mail bei uns in der Praxis. Wir stellen das Rezept aus (siehe hierzu bitte auch die möglicherweise anfallenden Zeiten, die auf unserer Homepage vermerkt sind) und Sie holen es, ohne erneut zur Praxis kommen zu müssen, direkt in der Apotheke ab.
Bislang ist dies leider noch nicht für alle zu verschreibenden Medikamente, ausdrücklich nicht für Betäubungsmittelrezepte, möglich. Eine Lösung soll angeblich bis Anfang 2024 geplant sein. Die privaten Kassen haben bislang noch kein solches System etabliert.